Menschenrechte
- Kohberg lehnt die Verletzung international erklärter Menschenrechte ab und möchte nur mit Lieferanten zusammenarbeiten, die diese Position teilen.
- Kohberg und der Lieferant sind verpflichtet, lokale Gesetze und Standards in den Ländern einzuhalten, in denen Kohberg oder der Lieferant geschäftlich tätig sind.
- Der Lieferant garantiert, dass Unterlieferanten lokale Regeln und Gesetze sowie internationale Menschenrechte einhalten.
Arbeitnehmerrechte
- Der Lieferant ist verpflichtet, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen anzuerkennen.
- Der Lieferant darf nicht von Zwangsarbeit zu profitieren.
- Der Lieferant ist verpflichtet, die Empfehlungen der ILO-Konventionen (International Labour Organisation) zum Mindestbeschäftigungsalter einzuhalten. Das Mindestalter beträgt (1-Länder/U-Länder): 13/12 Jahre für leichte Arbeiten; 15/14 Jahre bei regulärer Arbeit; und 18/18 Jahre für gefährliche Arbeiten.
- Der Lieferant ist verpflichtet, sich nicht an Kinderarbeit zu beteiligen oder davon zu profitieren. Kinderarbeit wird hier als Arbeit definiert, die die Gesundheit, Bildung oder Entwicklung des Kindes gefährdet, auch wenn sie den ILO-Konventionen in Bezug auf Alter und der Art der Arbeit entspricht.
- Der Lieferant ist verpflichtet, jede Diskriminierung seiner Mitarbeiter aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft zu unterlassen.
Umwelt
- Der Lieferant ist verpflichtet, die lokalen Gesetze und Standards in Bezug auf die Umwelt einzuhalten.
- Der Lieferant ist verpflichtet, proaktiv die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die notwendigen Initiativen zu ergreifen, um negative Umweltauswirkungen seiner Aktivitäten zu minimieren.
Arbeitsumfeld
- Ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, das allen geltenden Gesetzen und Regeln entspricht, muss gewährleistet sein. Es muss mindestens gesichert werden, dass das Arbeitsumfeld der geltenden lokalen Gesetzgebung bezüglich Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen entspricht.
Korruptionsbekämpfung
- Unternehmen sollten jeglicher Form von Korruption entgegenwirken, einschließlich Erpressung und Bestechung.
- Jegliche Form der Korruption, einschließlich Bestechung, Erpressung und Schmiergeldern, ist für Kohberg inakzeptabel, unabhängig von den örtlichen Gesetzen und Praktiken. Daher ist der Lieferant verpflichtet, im Zusammenhang mit Lieferungen an Kohberg keine Korruption zu begehen oder davon zu profitieren.